Auf Ihrer neuen Mitgliedskarte ist oben der Vermerk „Wird abgebucht“ angebracht, wenn Sie eine Ermächtigung zum Bankeinzugsverfahren gegeben haben. Alle Mitglieder, die noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, können ihre Beiträge einzahlen oder überweisen.
IBAN: DE66 7835 0000 0000 0401 05
Die Gesellschaft der Musikfreunde ist gemeinnützig. Jeder kann Mitglied werden. Bitte die Mitgliedskarte beim Betreten des Saalesvorzeigen. Der Verein ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs.1 EStDV) auszustellen.
Mitgliederverwaltung und Neuanmeldungen bei Schatzmeister Dieter Ritz